Berechnung der Lohnbeiträge
            
            
                Hier berechnen Sie die voraussichtlichen AHV/IV/EO/ALV-Beiträge einzelner Arbeitnehmer.
 Die Familienzulagenbeiträge sind je nach Kanton unterschiedlich und werden deshalb nicht in die Berechnung miteinbezogen. 
Achtung: Für Erwerbstätige im Rentenalter ziehen Sie einen Freibetrag von monatlich Fr. 1'400.00 bzw. jährlich Fr. 16'800 von der Bruttolohnsumme ab. 
              
Diese Berechnung ergibt nur eine allgemeine �bersicht �ber die Beitr�ge. F�r eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an Ihre Ausgleichskasse.
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                   AHV-Reform, gültig ab 1.1.2024
AHV-Reform, gültig ab 1.1.2024
                           Vollmacht
Vollmacht
                       
                