Geburt
Die Geburt eines Kindes kann Anspruch auf folgende Leistungen auslösen:
- Kinderzulagen für Arbeitnehmende (Meldung über Arbeitgeber)
- Kinderzulagen für Selbständigerwerbende (Meldung direkt an die Ausgleichskasse)
- Mutterschaftsentschädigung
- Mutterschaftsversicherung des Kantons Genf
- Vaterschaftsentschädigung
- Kindergeld zum Taggeld der Invalidenversicherung
- Kinderrente zur Rente der Invalidenversicherung
- Kinderrente zur Altersrente
- Ergänzungsleistungen
Lebenssituationen