Beitragspflicht der Arbeitgeber und Arbeitnehmer
 Arbeitgeber und Arbeitnehmende entrichten die Beiträge an die AHV/IV/EO und ALV je hälftig. Sowohl die Beiträge an die Familienausgleichskasse als auch die Verwaltungskosten gehen ausschliesslich zu Lasten der Arbeitgeber. 
Wie hoch sind die Beiträge?
 Der Online-Rechner gibt Auskunft. 
Weitere Informationen finden Sie hier:
Merkblatt 2.01 - Lohnbeiträge an die AHV, die IV und die EO 
Merkblatt 2.05 - Entgelte bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses 
Merkblatt 2.06 - Hausdienstarbeit 
Merkblatt 2.07 - Vereinfachtes Abrechnungsverfahren für Arbeitgeber 
Merkblatt 2.08 - Beiträge an die Arbeitslosenversicherung 
Merkblatt 2.11 - Beitragspflicht auf Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigungen 
              
 
       
               
               
               
                   AHV-Reform, gültig ab 1.1.2024
AHV-Reform, gültig ab 1.1.2024
                           Vollmacht
Vollmacht
                       
               
                