
Wichtige Informationen zur Jahreslohnmeldung 2022.
Einreichefrist
Durch die rechtzeitige Einreichung der Jahreslohnmeldung bis spätestens 30.1.2023 (Eingang bei der Ausgleichskasse) können Sie unliebsame Überraschungen wie die gesetzlichen Verzugszinsen von 5 % vermeiden, welche bei Nachzahlungen ab dem 1.1.2023 verrechnet werden.
Lohnmeldung via Einmalcode
Sie sind noch nicht bei connect angemeldet. Mit dem Einmal-Code auf der Rekapitulation können Sie uns Ihre Jahreslohndeklaration online einreichen.Telefon | 061 285 22 22 |
Telefax | 061 285 22 33 |
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08:30-11:45 | 13:30-16:30 |
08:00-12:00 | 13:15-17:00 |