
08.12.2021 - Die Versicherungsunterstellung von Grenzgängern im Homeoffice liegt aktuell ausnahmsweise auch dann in der Schweiz, wenn diese aufgrund der Corona-Situation ihrer Arbeit ausschliesslich im EU-Wohnsitzstaat nachgehen.
In Bezug auf Deutschland, Österreich, und Liechtenstein wurde die flexible Anwendung der Unterstellungsregeln bis zum 30. Juni 2022 vereinbart; im Zusammenhang mit Frankreich mindestens bis zum 31. März 2022.
In den Beziehungen zu den anderen Staaten gilt die flexible Anwendung grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2021. Diskussionen über eine Verlängerung der Frist finden sowohl bilateral mit Italien als auch auf europäischer Ebene statt.
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