Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Sozialversicherungsabkommen mit der Republik Moldau
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 9. September 2026 die Botschaft zur Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und der Republik Moldau über soziale Sicherheit ans Parlament überwiesen. Das Abkommen koordiniert die Sozialversicherungssysteme der beiden Vertragsstaaten in der Alters-, Hinterlassenen- und Invaliditätsvorsorge und regelt insbesondere die Auszahlung von Renten in den anderen Vertragsstaat. Das Abkommen wurde am 2. Juni 2025 unterzeichnet. Damit es in Kraft treten kann, muss es zunächst von den Parlamenten der beiden Vertragsstaaten genehmigt werden.