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Persönliche Beiträge

Selbständigerwerbende bezahlen Beiträge an die AHV, IV und EO. Da Selbständigerwerbende nicht gegen Arbeitslosigkeit versichert sind, entfallen die entsprechenden Beiträge an die ALV.

Wie hoch sind die Beiträge?


Der Online-Rechner gibt Auskunft.

Weitere Informationen finden Sie in folgenden Merkblättern:

Merkblatt 2.02 - Beiträge der Selbständigerwerbenden an die AHV, die IV und die EO
Merkblatt 2.09 - Selbständigerwerbende in der schweizerischen Sozialversicherung

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AUSGLEICHSKASSE ARBEITGEBER BASEL
Viaduktstr. 42
4002 Basel
Telefon 061 285 22 22
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