Beginn der Beitragspflicht
            
            
                Die Beitragspflicht für Erwerbstätige beginnt ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag (Beispiel: Personen mit Jahrgang 2000 sind seit dem 1. Januar 2018 beitragspflichtig). 
Weitere Informationen finden Sie hier:
Merkblatt 2.01 - Lohnbeiträge an die AHV, die IV und die EO 
Merkblatt 2.04 - Beiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV auf geringfügigen Löhnen 
Merkblatt 2.05 - Entgelte bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses 
Merkblatt 2.06 - Hausdienstarbeit 
Merkblatt 2.07 - Vereinfachtes Abrechnungsverfahren für Arbeitgeber 
Merkblatt 2.08 - Beiträge an die Arbeitslosenversicherung 
Merkblatt 2.11 - Beitragspflicht auf Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigungen 
              
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                   AHV-Reform, gültig ab 1.1.2024
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                           Vollmacht
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