Beginn und Ende der Beitragspflicht
            
            
                Die Beitragspflicht Nichterwerbstätiger beginnt am 1. Januar nach dem 20. Geburtstag. 
  
   Beispiel: 
 Personen mit Jahrgang 1998 sind seit dem 1. Januar 2019 beitragspflichtig. 
 Die Beitragspflicht Nichterwerbstätiger dauert bis zum Ende des Monats, in welchem Frauen das 64. und Männer das 65. Altersjahr vollendet haben. 
Mehr Informationen finden Sie hier:
Merkblatt 2.03 - Beiträge der Nichterwerbstätigen an die AHV, die IV und die EO 
              
 
               
               
               
       
                   AHV-Reform, gültig ab 1.1.2024
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                           Vollmacht
Vollmacht
                       
               
                