Höhe der Zulage  MV Genf
            
            
                Wie viel erhalte ich?
 Die Zulage beträgt 80% des vor der Niederkunft erzielten durchschnittlichen Erwerbseinkommens (begrenzt durch Mindest- und Maximalzulage). 
 Während den ersten 98 Tagen wird die Zulage um die Mutterschaftsentschädigung gekürzt. Ab 99. Tag besteht ein ungekürzter Anspruch. 
 Wenn der Arbeitgeber in der Anspruchsperiode Lohnfortzahlung von mindestens 80 % leistet, wird die Mutterschaftsentschädigung ihm ausbezahlt.
              
 
               
               
               
       
                   AHV-Reform, gültig ab 1.1.2024
AHV-Reform, gültig ab 1.1.2024
                           Vollmacht
Vollmacht
                       
               
                