Höhe der Invalidenrente
            
            
                Wie hoch ist die Invalidenrente?
 Die Höhe der Invalidenrente wird periodisch vom Bundesrat der Teuerung und Lohnentwicklung angepasst. 
 Sind beide Ehegatten rentenberechtigt, so beträgt die Summe der beiden Renten höchstens 150 % der maximalen Rente. 
 In der Schweiz wohnende Personen, die von Geburt an invalid sind oder vor der Vollendung ihres 21. Altersjahrs invalid geworden sind, aber keinen Anspruch auf eine ordentliche Invalidenrente haben, erhalten eine ausserordentliche Invalidenrente. Diese Rente beträgt 133 1⁄3% der ordentlichen Minimalrente. 
 Die aktuellen Werte können Sie dem Merkblatt 4.04 - Invalidenrenten und Hilflosenentschädigungen der IV entnehmen. 
              
 
               
               
               
       
                   AHV-Reform, gültig ab 1.1.2024
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                           Vollmacht
Vollmacht
                       
               
                