Anmeldung
            
            
                Wo muss ich die Hinterlassenenrente geltend machen? 
  
  
Die Anmeldung ist bei der für die verstorbene Person zuständigen Ausgleichskasse oder bei der AHV-Zweigstelle des Wohnortes einzureichen. 
 Das notwendige Anmeldeformular finden Sie hier: Anmeldung für eine Hinterlassenenrente. 
Mehr nützliche Informationen finden Sie hier: 
  
Merkblatt 3.03 - Hinterlassenenrenten der AHV
Merkblatt 5.01 - Ergänzungsleistungen zur AHV und IV
Merkblatt 3.06 - Rentenvorausberechnung
              
 
               
               
               
       
                   AHV-Reform, gültig ab 1.1.2024
AHV-Reform, gültig ab 1.1.2024
                           Vollmacht
Vollmacht
                       
               
                