Scheidung

Welche Folgen hat die Scheidung?

Eine Scheidung führt zu einer Einkommensteilung. Bei der Berechnung der Alters- oder Invalidenrente von geschiedenen Personen werden die Einkommen, welche die Ehegatten während der Ehejahre erzielt haben, je zur Hälfte aufgeteilt (sog. Splitting). Es ist empfehlenswert, die Anmeldung zur Einkommensteilung unmittelbar nach der Scheidung einzureichen.

Formular:

Anmeldung für die Durchführung der Einkommensteilung im Scheidungsfall

Merkblatt:

Merkblatt 1.02 - Splitting bei Scheidung

Nach einer Scheidung müssen die Renten der IV oder AHV neu berechnet werden.

Was ist zu beachten?

Melden Sie die Scheidung der zuständigen Ausgleichskasse, wenn für Sie einer der folgenden Punkte zutrifft:

  • Ich beziehe Familienzulagen (Arbeitnehmende: Meldung über den Arbeitgeber; Selbständigerwerbende: Meldung direkt an die Ausgleichskasse )
  • Ich beziehe ein Taggeld der Invalidenversicherung
  • Ich beziehe eine Alters- oder Invalidenrente
  • Ich beziehe Ergänzungsleistungen
  • Ich bezahle Beiträge als nichterwerbstätige Person

Anschrift
AUSGLEICHSKASSE ARBEITGEBER BASEL
Viaduktstr. 42
4002 Basel
Telefon 061 285 22 22
E-Mail info@ak40.ch
Öffnungszeiten
Schalter / Telefon
09:00-11:00 14:00-16:00
Telefonkontakte
Terminvereinbarung
08:00-17:00  
Termin reservieren