Trennung

Welche Konsequenzen hat die gerichtliche Trennung?

Die Trennung kann Einfluss auf den Anspruch auf Familienzulagen und auf die Auszahlung von Kinderrenten der IV und AHV haben.
Nach einer gerichtlichen Trennung wird die Plafonierung der beiden Invaliden- oder Altersrenten aufgehoben.

Was ist zu beachten?

Melden Sie die Trennung der zuständigen Ausgleichskasse, wenn für Sie einer der folgenden Punkte zutrifft:

  • Ich beziehe Familienzulagen (Arbeitnehmende: Meldung über den Arbeitgeber; Selbständigerwerbende: Meldung direkt an die Ausgleichskasse )
  • Ich beziehe ein Taggeld der Invalidenversicherung
  • Ich beziehe eine Alters- oder Invalidenrente
  • Ich beziehe Ergänzungsleistungen
  • Ich bezahle Beiträge als nichterwerbstätige Person

Anschrift
AUSGLEICHSKASSE ARBEITGEBER BASEL
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4002 Basel
Telefon 061 285 22 22
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