Hilflosigkeit

Wer hat Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung?

Ob jemand Hilflosenentschädigung erhält, hängt nicht von Einkommen und Vermögen, sondern vom Grad der Hilflosigkeit ab. Hilflos ist, wer für alltägliche Lebensverrichtungen wie Aufstehen, Ankleiden, Toilette, Essen etc. dauernd auf die Hilfe Dritter angewiesen ist und dauernder Pflege oder persönlicher Überwachung bedarf.

Anspruch haben nur Personen mit Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt in der Schweiz.

Weiteres zum Thema:
Anschrift
AUSGLEICHSKASSE ARBEITGEBER BASEL
Viaduktstr. 42
4002 Basel
Telefon 061 285 22 22
E-Mail info@ak40.ch
Öffnungszeiten
Schalter / Telefon
09:00-11:00 14:00-16:00
Telefonkontakte
Terminvereinbarung
08:00-17:00  
Termin reservieren