Hilflosigkeit
Wer hat Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung?
Ob jemand Hilflosenentschädigung erhält, hängt nicht von Einkommen und Vermögen, sondern vom Grad der Hilflosigkeit ab. Hilflos ist, wer für alltägliche Lebensverrichtungen wie Aufstehen, Ankleiden, Toilette, Essen etc. dauernd auf die Hilfe Dritter angewiesen ist und dauernder Pflege oder persönlicher Überwachung bedarf.
Anspruch haben nur Personen mit Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt in der Schweiz.
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Lebenssituationen