Rentenalter

Anspruch auf eine Altersrente haben alle Personen, welche das Referenzalter 65 (Frauen der Jahrgänge1961 - 1963 werden schrittweise von 64 auf 65 erhöht) erreicht haben und während mindestens einem Jahr in der Schweiz versichert waren.

Der Bezug der Altersrente kann zwischen 63 und 70 flexibel gestaltet werden. Frauen der Übergangsgeneration (Jahrgänge 1961 bis 1969) können die Rente weiterhin bereits mit 62 Jahren vorbeziehen. Nebst der Möglichkeit eines monatsweisen Vorbezugs oder Aufschubs, kann auch ein Teilvorbezug oder Teilaufschub (der Anteil muss jeweils zwischen 20% und 80% liegen und darf auch in Franken angegeben werden) beantragt werden sowie eine Kombination aus beiden. Während der gesamten Laufzeit zwischen 63 und 70 Jahren besteht die Gelegenheit einer einmaligen Änderung des Vorbezugs- oder Aufschubsanteils. Näheres entnehmen Sie dem Merkblatt 3.4 - Flexibler Rentenbezug.

Für Kinder, welche das 18. Altersjahr noch nicht erreicht haben oder welche das 25. Altersjahr noch nicht erreicht haben und noch eine Ausbildung absolvieren, wird zusätzlich zur Altersrente eine Kinderrente ausgerichtet.

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