Heirat
Die Heirat kann Anspruch oder Höhe einer Leistung beeinflussen. Melden Sie deshalb die Heirat der zuständigen Kasse, wenn Sie folgende Leistungen beziehen:
- Familienzulagen (Meldung über den Arbeitgeber)
- Taggeld der Invalidenversicherung
- Rente der Invalidenversicherung
- Witwen- oder Witwerrente
- Altersrente
- Ergänzungsleistungen
Lebenssituationen