Heirat

Die Heirat kann Anspruch oder Höhe einer Leistung beeinflussen. Melden Sie deshalb die Heirat der zuständigen Kasse, wenn Sie folgende Leistungen beziehen:

  • Familienzulagen (Meldung über den Arbeitgeber)
  • Taggeld der Invalidenversicherung
  • Rente der Invalidenversicherung
  • Witwen- oder Witwerrente
  • Altersrente
  • Ergänzungsleistungen
Die Heirat kann auch die Höhe der Beiträge einer nichterwerbstätigen Person beeinflussen. Melden Sie deshalb die Heirat der zuständigen Ausgleichskasse.

Anschrift
AUSGLEICHSKASSE ARBEITGEBER BASEL
Viaduktstr. 42
4002 Basel
Telefon 061 285 22 22
E-Mail info@ak40.ch
Öffnungszeiten
Schalter / Telefon
09:00-11:00 14:00-16:00
Telefonkontakte
Terminvereinbarung
08:00-17:00  
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