Entsendung
Sie werden von Ihrem schweizerischen Arbeitgeber für eine befristete Zeit in einen Vertragsstaat entsandt: Sie können weiterhin in der Schweiz versichert bleiben.Nähere Informationen erhalten Sie hier.
Sie werden von Ihrem schweizerischen Arbeitgeber in einen Nichtvertragsstaat entsandt: Wenn Sie den Wohnsitz ins Ausland verlegen, können Sie unter gewissen Umständen die obligatorische Versicherung weiterführen oder der freiwilligen Versicherung beitreten.
Mehr nützliche Informationen finden Sie hier:
Merkblatt 10.02 - Freiwillige Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung
Merkblatt 10.03 - Angehörige von Staaten, mit welchen die Schweiz kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat