Auslandaufenthalt

Entsendung

Sie werden von Ihrem schweizerischen Arbeitgeber für eine befristete Zeit in einen Vertrags­staat entsandt: Sie können weiterhin in der Schweiz versichert blei­ben.Nähere Informationen erhalten Sie hier.

Sie werden von Ihrem schweizerischen Arbeitgeber in einen Nichtvertragsstaat entsandt: Wenn Sie den Wohnsitz ins Ausland verlegen, können Sie unter gewissen Umständen die obligatorische Versicherung weiterführen oder der freiwilligen Versicherung beitreten.

Mehr nützliche Informationen finden Sie hier:

Merkblatt 10.02 - Freiwillige Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung
Merkblatt 10.03 - Angehörige von Staaten, mit welchen die Schweiz kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat

Anschrift
AUSGLEICHSKASSE ARBEITGEBER BASEL
Viaduktstr. 42
4002 Basel
Telefon 061 285 22 22
E-Mail info@ak40.ch
Öffnungszeiten
Schalter / Telefon
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