Erwerbstätigkeit
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zahlen Beiträge an die AHV/IV/EO und ALV.
Selbständigerwerbende
entrichten keine Beiträge an die ALV, da sie nicht gegen Arbeitslosigkeit versichert sind.
Merkblätter:
Merkblatt 2.01 - Lohnbeiträge an die AHV, die IV und die EO
Merkblatt 2.02 - Beiträge der Selbständigerwerbenden an die AHV, die IV und die EO
Weiteres zum Thema:
Lebenssituationen