Ausbildung

Ich bin in Ausbildung

  • Ich bin über 20 Jahre alt und habe kein Erwerbseinkommen: Sie müssen Beiträge als nichterwerbstätige Person entrichten.
  • Ich bin noch nicht 25 Jahre alt und meine Mutter oder mein Vater bezieht eine Alters- oder Invalidenrente: Die Mutter oder der Vater kann für mich eine Kinderrente der AHV oder IV beantragen.
  • Mein Vater oder meine Mutter ist verstorben und ich bin noch nicht 25-Jahre alt: Sie haben Anspruch auf eine Waisenrente.
  • Trotz Anspruch auf eine Waisenrente reicht mein Einkommen nirgends hin: Möglicherweise haben Sie Anspruch auf Ergänzungsleistungen.
  • Eventuell haben Sie Anspruch auf Stipendien: Wenden Sie sich an Ihre Wohngemeinde.
Mein Kind ist noch nicht 25-jährig und in Ausbildung
  • Ich bin erwerbstätig: Haben Sie Ihr Kind schon für die Ausbildungszulagen angemeldet?
  • Ich beziehe eine Alters- oder Invalidenrente: Haben Sie sich bei der Ausgleichskasse schon für Bezug der Kinderrente der AHV oder IV angemeldet?
  • Ich bin allein erziehend und der andere Elternteil des Kindes bezieht eine Alters- oder Invalidenrente: Der rentenberechtigte Elternteil kann eine Kinderrente der AHV oder IV  beantragen.
  • Der Vater oder die Mutter meines Kindes ist gestorben: Sie oder Ihr Kind (wenn es volljährig ist) können eine Waisenrente beantragen.

Anschrift
AUSGLEICHSKASSE ARBEITGEBER BASEL
Viaduktstr. 42
4002 Basel
Telefon 061 285 22 22
E-Mail info@ak40.ch
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