Ausbildung
Ich bin in Ausbildung
- Ich bin über 20 Jahre alt und habe kein Erwerbseinkommen: Sie müssen Beiträge als nichterwerbstätige Person entrichten.
- Ich bin noch nicht 25 Jahre alt und meine Mutter oder mein Vater bezieht eine Alters- oder Invalidenrente: Die Mutter oder der Vater kann für mich eine Kinderrente der AHV oder IV beantragen.
- Mein Vater oder meine Mutter ist verstorben und ich bin noch nicht 25-Jahre alt: Sie haben Anspruch auf eine Waisenrente.
- Trotz Anspruch auf eine Waisenrente reicht mein Einkommen nirgends hin: Möglicherweise haben Sie Anspruch auf Ergänzungsleistungen.
- Eventuell haben Sie Anspruch auf Stipendien: Wenden Sie sich an Ihre Wohngemeinde.
- Ich bin erwerbstätig: Haben Sie Ihr Kind schon für die Ausbildungszulagen angemeldet?
- Ich beziehe eine Alters- oder Invalidenrente: Haben Sie sich bei der Ausgleichskasse schon für Bezug der Kinderrente der AHV oder IV angemeldet?
- Ich bin allein erziehend und der andere Elternteil des Kindes bezieht eine Alters- oder Invalidenrente: Der rentenberechtigte Elternteil kann eine Kinderrente der AHV oder IV beantragen.
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Der Vater oder die Mutter meines Kindes ist gestorben: Sie oder Ihr Kind (wenn es volljährig ist) können eine Waisenrente beantragen.
Lebenssituationen