Nichterwerbstätigkeit
Als Nichterwerbstätige gelten Personen, welche kein oder nur ein geringes Erwerbseinkommen haben, wie beispielsweise:
- Studenten, welche über 20 Jahre alt sind
- Frühpensionierte
- Bezüger von IV-Renten oder Krankentaggeldern
- Ausgesteuerte Arbeitslose
- Geschiedene oder verwitwete Personen ohne Erwerbstätigkeit
- Ehepartner von Pensionierten
Merkblatt 2.03 - Beiträge der Nichterwerbstätigen an die AHV, die IV und die EO
Um Beitragslücken zu vermeiden (was zu Rentenkürzungen führen kann), müssen sich Nichterwerbstätige bei der AHV anmelden: Anmeldeformular
Lebenssituationen