Abhängig vom beitragsrechtlichen Status (selbständigerwerbend/unselbständigerwerbend) ergeben sich erhebliche Unterschiede in Bezug auf die Versicherungsdeckung. So sind Selbständigerwerbende nicht gegen Arbeitslosigkeit versichert. Zudem ist sowohl die Unfallversicherung (UVG) als auch die berufliche Vorsorge (BVG) für sie freiwillig. 
 Ausserdem haben Selbständigerwerbende die gesamten Beiträge selbst zu tragen, während bei Unselbständigerwerbenden die Beiträge hälftig zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgeber aufgeteilt werden (paritätische Beitragsentrichtung). 
Weitere Informationen finden Sie im folgenden Merkblätter:
Merkblatt 2.02 - Beiträge der Selbständigerwerbenden an die AHV, die IV und die EO 
Merkblatt 2.09 - Selbständigerwerbende in der schweizerischen Sozialversicherung 
              
 
       
               
               
               
                   AHV-Reform, gültig ab 1.1.2024
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                           Vollmacht
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