Beginn der Beitragspflicht
            
            
                Die Beitragspflicht beginnt mit der Aufnahme der Geschäftstätigkeit, frühestens ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag. 
Beispiel:
 Personen mit Jahrgang 2000 sind seit dem 1. Januar 2018 beitragspflichtig (sofern die Geschäftstätigkeit bereits aufgenommen wurde). 
Weitere Informationen finden Sie in folgenden Merkblättern:
Merkblatt 2.02 - Beiträge der Selbständigerwerbenden an die AHV, die IV und die EO 
Merkblatt 2.09 - Selbständigerwerbende in der schweizerischen Sozialversicherung 
              
 
               
               
               
       
                   AHV-Reform, gültig ab 1.1.2024
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                           Vollmacht
Vollmacht
                       
               
                