Heirat
            
            
                Die Heirat kann Anspruch oder Höhe einer Leistung beeinflussen. Melden Sie deshalb die Heirat der zuständigen Kasse, wenn Sie folgende Leistungen beziehen:
- Familienzulagen (Meldung über den Arbeitgeber)
- Taggeld der Invalidenversicherung
- Rente der Invalidenversicherung
- Witwen- oder Witwerrente
- Altersrente
- Ergänzungsleistungen
 
               
               
               
       
                   AHV-Reform, gültig ab 1.1.2024
AHV-Reform, gültig ab 1.1.2024
                           Vollmacht
Vollmacht
                       
                
               
                