Persönliche Beiträge
            
            
                Selbständigerwerbende bezahlen Beiträge an die AHV, IV und EO. Da Selbständigerwerbende nicht gegen Arbeitslosigkeit versichert sind, entfallen die entsprechenden Beiträge an die ALV. 
  
   Wie hoch sind die Beiträge? 
 Der Online-Rechner gibt Auskunft.
  
  
Weitere Informationen finden Sie in folgenden Merkblättern:
Merkblatt 2.02 - Beiträge der Selbständigerwerbenden an die AHV, die IV und die EO 
Merkblatt 2.09 - Selbständigerwerbende in der schweizerischen Sozialversicherung 
              
 
               
               
               
       
                   AHV-Reform, gültig ab 1.1.2024
AHV-Reform, gültig ab 1.1.2024
                           Vollmacht
Vollmacht
                       
               
                