Adoptionsentschädigung
            
            
                Erwerbstätige, die ein Kind von unter vier Jahren zur Adoption aufnehmen, haben ab 1. Januar 2023 Anspruch auf einen durch die Erwerbsersatzordnung (EO) entschädigten zweiwöchigen Adoptionsurlaub. Sind beide Elternteile erwerbstätig, können sie die zwei Wochen Urlaub frei untereinander aufteilen. Kein Leistungsanspruch besteht bei einer Stiefkindadoption. 
 Anträge auf Adoptionsentschädigung sind bei der Eidgenössischen Ausgleichskasse (EAK) einzureichen.
 
               
               
               
       
                   AHV-Reform, gültig ab 1.1.2024
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                           Vollmacht
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