Anspruch für Dienstleistende
Wer hat Anspruch auf Erwerbsersatz?
Anspruch auf Erwerbsausfallentschädigungen (EO) haben Dienstleistende für
- für jeden besoldeten Diensttag in der schweizerischen Armee, im Zivilschutz und im Rotkreuzdienst;
- für jeden anrechenbaren Diensttag im Zivildienst;
- für jeden Kurstag bei eidgenössischen oder kantonalen Kaderbildungskursen von Jugend+Sport und Jungschützenleiterkursen.
Merkblatt 6.01 - Erwerbsausfallentschädigungen
Formulare
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