Geringfügige Einkommen
            
            
                Auf Jahreseinkommen unter CHF 2'300 müssen die Sozialversicherungsbeiträge i.d.R. nur entrichtet werden, sofern dies der Arbeitnehmer ausdrücklich wünscht. 
  
Weitere Informationen finden Sie hier:
Merkblatt 2.04 - Beiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV auf geringfügigen Löhnen 
Merkblatt 2.07 - Vereinfachtes Abrechnungsverfahren für Arbeitgeber 
              
 
               
               
               
       
                   AHV-Reform, gültig ab 1.1.2024
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                           Vollmacht
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