Startseite   Für Arbeitgebende   Arbeitgeberrevision   Welches sind häufige Fehler, die von Revisoren berichtigt werden müssen? 
Welches sind häufige Fehler, die von Revisoren berichtigt werden müssen?

Nicht abgerechnete Lohnbestandteile:

Beispiele: Reinigungslöhne, Verwaltungsratshonorare, Provisionen, Naturallöhne, geldwerte Leistungen, als Spesen bezeichnete und verbuchte Lohnbestandteile; Privatanteile für Geschäftsfahrzeuge, Zulagen

Falsch abgerechnete Lohnbestandteile


Beispiele: Lehrlingslöhne Naturallöhne, Kurzarbeit, Schlechtwetterentschädigungen, Kranken- und Unfalltaggelder

Nicht erfasste Arbeitnehmende

Beispiele: Aushilfen, Mitarbeitende Familienmitglieder, Haushaltspersonal, Lehrlinge, Renterinnen/Rentner, Verwaltungsratsmitglieder, Freie Mitarbeiter und externe Berater, die im Sinne der AHV nicht als Selbständigerwerbende gelten

Unsere Tipps:

  • Lassen Sie Ihr Spesenreglement von der kantonalen Steuerverwaltung genehmigen
  • Beachten Sie, dass Kranken- und Unfalltaggelder nicht zum AHV-pflichtigen Lohn gehören
Konsultieren Sie die nachfolgenden Merkblätter:

Merkblatt 2.01 - Lohnbeiträge an die AHV, die IV und die EO
Merkblatt 2.04 - Beiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV auf geringfügigen Löhnen
Merkblatt 2.05 - Entgelte bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Merkblatt 2.11 - Beitragspflicht auf Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigung

Detaillierte Ausführungen über die AHV-pflichtigen Lohnbestandteile finden Sie in der Wegleitung über den massgebenden Lohn in der AHV, IV und EO (WML).

Verwandte Themen:
Anschrift
AUSGLEICHSKASSE ARBEITGEBER BASEL
Viaduktstr. 42
4002 Basel
Telefon 061 285 22 22
E-Mail info@ak40.ch
Öffnungszeiten
Schalter / Telefon
09:00-11:00 14:00-16:00
Telefonkontakte
Terminvereinbarung
08:00-17:00  
Termin reservieren