Startseite   Für Arbeitgebende   An-/Abmeldung Mitarbeitende 
An-/Abmeldung Mitarbeitende

Anmeldung

Die Meldung von neu eintretenden Mitarbeitenden ist spätestens zusammen mit der Jahreslohnmeldung vorzunehmen. Wir empfehlen, der Ausgleichskasse neue Mitarbeitende  jeweils bereits bei Stellenantritt zu melden. Dies bringt beidseitige administrative Vorteile im Falle des Bezugs von EO-, Mutterschafts- oder Familienzulagenleistungen. Am einfachsten erledigen Sie die Meldung online via die Plattform connect. Die Anmeldung umfasst folgende Angaben:

  • AHV-Nummer
  • Name / Vorname
  • Geburtsdatum
  • Geschlecht
  • Eintrittsdatum in die Firma
  • evtl. Heimatstaat
Personen, welche in der Schweiz ihren Wohnsitz haben oder bereits in der Schweiz berufstätig waren, besitzen eine AHV-Nummer. Diese ist nicht nur auf dem AHV-Ausweis, sondern auch auf der Ausweiskarte Ihrer schweizerischen Krankenkasse vermerkt.

Personen, die bei der Anmeldung durch den Arbeitgeber noch keine AHV-Nummer haben (Grenzgänger, Zuzüger aus dem Ausland), erhalten aufgrund der Anmeldung einen AHV-Versicherungsausweis mit ihrer Versichertennummer.

Abmeldung

Austritte von Mitarbeitenden sind zwingend innerhalb von 10 Arbeitstagen zu melden, sofern diese Familienzulagen beziehen (Art. 18d Abs.2  FamZV). Die Austrittsmeldung kann ebenfalls online über das Portal connect erfolgen.

Formular

Das Formular Ein-/Austritte von Personal und Lohnsummenanpassung ist lediglich für sporadische Ein- und Austrittsmeldungen gedacht. Mehr Komfort und Sicherheit bietet die Meldung über das Portal connect.

Anschrift
AUSGLEICHSKASSE ARBEITGEBER BASEL
Viaduktstr. 42
4002 Basel
Telefon 061 285 22 22
E-Mail info@ak40.ch
Öffnungszeiten
Schalter / Telefon
09:00-11:00 14:00-16:00
Telefonkontakte
Terminvereinbarung
08:00-17:00  
Termin reservieren